Die Wegezeichen des Sauerländischen Gebirgsvereins,
zugleich vorgeschriebene Markierungszeichen im Sinne von § 7 Abs. 1 der Zweiten Verordnung zur Drchführung des Landschaftsgesetzes NW
I. Überörtliche Wege
Die Wanderwege werden mit arabischen Zeichen numeriert.
II. Ortswanderwege (Abteilungswege)
Die Numerierung mit arabischen Ziffern kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.
III. Rundwanderwege
weiße arabische Zahlen für Rundwanderwege (im SGV Arbeitsgebiet nicht verwendbar, da Verwechslungsgefahr mit HW) usw. für Rundwanderwege, ausgehend von Wanderparkplätzen.